Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Rieke Hackl
Geltungsbereich:
Die AG gelten für alle Leistungen der freiberuflich tägigen Hebamme
Rieke Hackl. An der Freiheit 98, 82377 Penzberg
1. Leistungen und Kosten:
Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch, deren Leistungen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschossen wurde. Dieser kann auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes aufgerufen werden. Auf Nachfrage sende ich diesen auch per E-Mail zu.
1.1. Abrechenbare Leistungen:
· Beratungen
· Basisdatenerhebung
· Individuelles Vorgespräch
· Schwangerenvorsorge
· Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
· Geburtsvorbereitungskurs
· Wochenbettbetreuung
· Beratung bei Still- und/oder Ernährungsproblemen des Säuglings
Werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern sie nicht von einem anderen Leistungserbringer durchgeführt bzw. das Kontingent erschöpft wurde. Die detaillierte Erklärung zu den einzelnen Leistungen erfolgen bei dem Ersttermin mit der Hebamme (Basisdatenerhebung).
1.2. Eigenanteil:
(1) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 3 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
(2) Gleiches gilt, falls keine gültigen Krankenkassendaten von der Leistungsempfängerin angegeben wurden.
(3) Wurde die Obergrenze von erstattungsfähigen Leistungen durch Inanspruchnahme mehrerer Hebammen überschritten, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Die Hebamme stellt die Kosten daher privat in Rechnung. Um dies zu vermeiden, wird die Leistungsempfängerin die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehmen wird bzw. bereits in Anspruch genommen hat.
(4) In oben genannten Fällen orientiert sich die Hebamme an den Sätzen in der aktuell gültigen Fassung des „Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V“.
(5) Bei Nichterscheinen zu einer gebuchten Kursstunde behält sich die Hebamme das Recht vor, die Stunde privat in Rechnung zu stellen.
1.3. Sonstige Wahlleistungen:
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordendlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden.
Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung.
Wahlleistungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einen gesonderten Vertrag.
1.4. Privatpatientinnen:
Privatpatientinnen erhalten die Rechnung von der Hebamme. Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privat-Gebührenordnung Bayern. Die Kostenerstattung von Hebammenleistungen durch private Kassen variieren zum Teil stark. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die Leistungsnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die Hebammenrechnung
ist innerhalb von 21 Tagen zu bezahlen. Die Leistungsempfängerin ist zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.
2. Anmeldung:
Die Anmeldung zu den unter 1.1. genannten Leistungen erfolgen einmalig und ausschließlich über das Anmeldeformular der Hebamme (www.hackl.hebamio.de) Dort kann die Leistungsempfängerin ihre Daten eingeben. Im Anschluss erhält die Leistungsempfängerin eine automatisch erstellte Anmeldebestätigung. Die Online Anmeldung ist lediglich eine Anfrage und keine garantierte Zusage für die angefragte Dienstleistung.
3. Räumliche Rahmenbedingungen:
In der Regel finden Termine während und nach der Schwangerschaft bei der Leistungserbringerin zu Hause statt.
4. Kursort:
Mütterzentrum Penzberg, Winterstraße 20a, 82377 Penzberg
5. Vertretung:
In Einzelfällen kann die Betreuung für einen gewissen Zeitraum von einer anderen Hebamme übernommen werden (z.B. Krankheit, Fortbildung, Wochenende). Ist dies nicht möglich, hat sich die Leistungsempfängerin bei Bedarf an den Gynäkologen, Kinderarzt sowie die Geburts- oder Kinderklinik und Arztpraxen zu wenden – bei Notfällen ruft sie den Rettungsdienst unter der Nummer 112.
Da die Hebamme keine Hebamme zur Vertretung ernennt, wird die Leistungsempfängerin selbst angehalten nach einer Urlaubsvertretung zu suchen.
Sollte die Leistungsempfängerin keine Vertretungs-Hebamme finden, gibt es die Möglichkeit im Online-Portal www.ammely.de nach einer Urlaubsvertretung (meist Online-Beratungen) zu suchen.
6. Erreichbarkeit:
Die Hebamme ist werktags von 8-18 Uhr telefonisch erreichbar. Wenn Sie mir eine Nachricht hinterlassen rufe ich Sie noch am selben Tag zurück. Indringenden Fällen auch am Wochenende.
Im Krankheits- oder Urlaubsfall werde ich versuchen eine Vertretungshebamme für Sie zu finden. Sollte das nicht möglich sein kann ich Sie gerne online beraten und wir besprechen gemeinsam, ob eine zusätzliche Kontrolle durch den behandelnden Frauen- bzw. Kinderarzt sinnvoll ist.
Nachts oder wenn Sie mich nicht erreichen und sofort Beratung brauchen, wenden Sie sich bitte an die Frauen- bzw. Kinderklinik ihrer Wahl.
In Notfällen wenden Sie sich bitte an die Notrufnummer 112
7. Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Still- und/oder Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt bzw. eine vertretende Hebammenkollegin hinzugezogen wird, entsteht zu dieser / diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen oder die Leistungen anderer Hebammen.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.